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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1. Angebote

erfolgen stets unverbindlich und freibleibend.

2. Aufträge und Vereinbarungen, Preisanpassungen

(auch die mit unseren Reisenden abgeschlossenen) sind für uns erst dann bindend, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind oder durch Abnahme der Ware erfüllt werden. Treten nach Abschluß des Liefervertrages Erhöhungen unserer Kostenfaktoren, z. B. der Kosten für Rohstoffe, Energie, Löhne oder Fracht ein, so sind wir auch bei ausdrücklicher Vereinbarung bestimmter Preise berechtigt, den Lieferpreis in angemessenem Umfang anzupassen. Erhöht sich dadurch innerhalb von vier Monaten nach Vertragsschluß der Preis um mehr als 10 %, so kann der Kunde durch unverzügliche schriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten. Betrifft die Preisanpassung nur einen Teil der Lieferung, so ist der Rücktritt nur hinsichtlich dieses Teils zulässig.

3. Lieferungsbehinderung

durch höhere Gewalt, Betriebsstörungen, Rohstoffmangel, Lieferungsverzug oder Lieferungsunmöglichkeit der Vorlieferanten, Transport-schwierigkeiten befreien uns von der Lieferpflicht für die Dauer des Hindernisses und berechtigen uns bei längerer Dauer als zwei Monate zum Rücktritt vom Vertrag.

4. Lieferzeit

Die angegebene Lieferzeit ist unverbindlich. Jedoch wird die Lieferung spätestens innerhalb von acht Wochen nach der vorgesehenen Lieferfrist bzw. Liefertermin erfolgen. Ziff. 3 bleibt unberührt. Eine Gewähr für die Einhaltung kann nicht geleistet werden. Wegen verspäteter oder unterbliebener Lieferung leisten wir keinen Schadensersatz. Es sei denn, dass uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Der Käufer kann erst vom Vertrag zurücktreten, wenn er uns vorher eine Nachfrist von einem Monat mit eingeschriebenem Brief gestellt hat.

5. Mängelrüge

Beanstandungen können nur berücksichtigt werden, wenn sie bei offenen Mängeln innerhalb von 8 Tagen nach Empfang der Ware und bei versteckten Mängeln innerhalb von 8 Tagen nach Entdeckung des Mangels schriftlich beim Lieferwerk, nicht gegenüber dem Reisenden, geltend gemacht werden. Branchenübliche Abweichungen berechtigen nicht zu Beanstandungen. Im Falle begründeter Mängelrüge sind wir lediglich verpflichtet, die Ware zurückzunehmen und nach unserer Wahl entweder die Kaufpreisforderung zu streichen oder eine mangelfreie Ersatzware zu liefern. Weitergehende Ansprüche des Käufers, insbesondere solche aus Schadensersatz irgendwelcher Art, sind ausgeschlossen. Waren, die infolge falscher Maßangaben des Käufers nicht wunschgerecht geliefert werden, können nicht zurückgenommen werden. Nachträgliche Änderungen werden auf Kosten des Bestellers ausgeführt.

6. Versand

Der Versand geschieht auf Gefahr des Empfängers ab jeweiligem Lieferwerk, auch wenn der für die Ware vereinbarte Lieferpreis frachtfrei ist. Falls keine bestimmte Art der Versendung vorgeschrieben ist, unterliegen Versandart und Verpackung unserem Ermessen. Die Lieferung erfolgt nach unserer Wahl franko Frachtgut Empfangsstation oder bei LKW-Lieferung frei Lieferort des Bestellers, nicht des Endverbrauchers. Bei Mindermengen gelten zusätzlich unsere Besonderen Lieferbedingungen.

7. Zahlung

Sämtliche Preise in EURO. Die Mehrwertsteuer wird gesondert ausgewiesen und in Rechnung gestellt.
Zahlungsziel: 10 Tage mit 2% Skonto, vom Rechnungsbetrag einschließlich Mehrwertsteuer oder 30 Tage netto nach Rechnungsdatum.
Zahlungen haben porto- und spesenfrei zu erfolgen. Skonto wird nur vom Netto-Rechnungsbetrag und unter der Voraussetzung gewährt, dass der Käufer sämtliche Zahlungsverpflichtungen aus früheren Lieferungen erfüllt hat. Bei Zahlungsüberschreitung berechnen wir ohne Verzugssetzung Zinsen in Höhe von mindestens 5% über dem Bundesbank-Basiszinsatz. Vorauskasse oder Nachnahme: An uns unbekannte Besteller erfolgt die Lieferung nur gegen Vorauskasse oder Nachnahme. Nachnahmegebühr wird erhoben. Wechsel oder Schecks werden stets nur erfüllungshalber zur Zahlung angenommen. Wechsel nur nach Vereinbarung bis zu 10 Tagen nach Rechnungsdatum und unter Anrechnung des banküblichen Basiszinsatzes und der Spesen. Diese Barauslagen sind vom Käufer postwendend zu ersetzen. Bei einem Zahlungsverzug mit einem Rechnungsbetrag über 15 Tage hinaus werden alle anderen nicht fälligen Rechnungen fällig. Gegen unsere Forderungen kann mit Gegenansprüchen nur aufgerechnet oder ein Zurückbehaltungsrecht ausgeübt werden, wenn die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

8. Eigentumsvorbehalt

Bis zur restlosen Bezahlung aller Ansprüche aus der Geschäftsverbindung behalten wir uns das Eigentum der gelieferten Waren vor. Der Käufer kann das Vorbehaltsgut weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Pfändungen seitens Dritter sind unverzüglich mitzuteilen. Bis zur restlosen Bezahlung ist der Käufer nur berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu veräußern, solange er nicht im Verzug ist. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers jeder Art - insbesondere bei Zahlungsverzug - erlischt unsere Einwilligung zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware an Dritte unmittelbar. Eines besonderen Widerrufs der Weiterveräußerungsgenehmigung seitens des Verkäufers bedarf es nicht. Wird die gelieferte Ware verarbeitet, erfolgt die Verarbeitung für den Verkäufer als Hersteller. Wird die gelieferte Ware verpfändet, beschlagnahmt oder in ähnlicher Weise Verwertungsmaßnahmen Dritter unterworfen, ist der Käufer zur unverzüglichen Anzeige an den Verkäufer verpflichtet; die Ware bleibt in jedem Fall Eigentum bzw. Miteigentum des Verkäufers. Soweit der Käufer kraft Gesetzes - durch Verbindung, Vermischung oder Bearbeitung - Eigentum erwerben sollte, gilt als vereinbart, dass der Käufer im Zeitpunkt des Eigentumübergangs auf den Käufer an den neuen Produkten jeweils wieder Eigentum bzw. Miteigentum erwerben soll. Hierbei übernimmt der Käufer die Verpflichtung zur unentgeltlichen Verwahrung, sofern er unmittelbar Besitzer der Ware ist, und tritt, soweit sich die Ware im Besitz eines Dritten befindet, die sich gegen diesen richtenden Ansprüche, insbesondere den Herausgabeanspruch, schon hiermit an uns ab. Die aus dem Verkauf unserer Ware entstehenden Außenstände gelten mit dem Augenblick ihrer Entstehung als an uns abgetreten. Auf unser Verlangen verpflichtet sich der Käufer, uns die Drittschuldner mit Vor- und Zunamen, Adresse und Forderungsbetrag nahmhaft zu machen, die Drittschuldner von dem erfolgten Forderungsübergang zu unterrichten und sie zur anschließenden Zahlung an uns aufzufordern. Irgendeine Vorausabtretung ist nicht gestattet.

9. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungs- und Leistungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand ist ohne Rücksicht auf die Höhe des Objekts, auch für Scheck- und Wechselklagen, nach unserer Wahl Wuppertal.

10. Änderungen und Widersprüche

gegen unsere Zahlungs- und Lieferbedingungen haben nur Gültigkeit, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Schweigen gilt nicht als Zustimmung.